Das Silvesterfeuerwerk ist grundsätzlich nur am 31.12. und am Neujahrstag erlaubt, erklärt Günther Tomaschko, der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Niederbayern:
Ein solches Bußgeld bei einem Vergehen nach dem Sprengstoffgesetz kann bis zu 10.000 Euro hoch sein.