Weil er sich geweigert hat, 35 ukrainische Geflüchtete im Rathaus zu registrieren, könnte das Folgen für den Bad Griesbacher Bürgermeister Jürgen Fundke haben. Welche genau, das ist laut Mediengruppe Bayern momentan noch unklar. Allerdings beschäftigen sich die Landesanwaltschaft Bayern und das Landratsamt mit dem Fall. Das sieht im Verhalten des Bürgermeisters ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz. Fundke hatte sich vor rund zwei Wochen geweigert, die Flüchtlinge aus der Ukraine zu registrieren, weil es seiner Meinung nach eine ungerechte Verteilung von Geflüchteten zulasten seiner Stadt gebe.