Zwei Geschäftsführer einer mittelständischen Firma aus dem Landkreis Landshut wurden jetzt wegen Schwarzarbeit zu einer Geldstrafe von 110 bzw. 130 Tagessätzen verurteilt. Über einen Zeitraum von knapp zwei Jahren habe die Verurteilten ihre beschäftigten Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß gemeldet und so insgesamt über 20.000 Euro nicht abgeführt. Außerdem wurden nahe Angehörige von Beschäftigten nur zusätzlich angemeldet, um dadurch Teile des Lohns über diese auszuzahlen. Drei Beschäftigte, deren Arbeitszeiten zum Schein dritten Personen zugeschrieben wurden, bekamen eine Geldstrafe. Genauso wie die Personen, die ihre Personalien für einen derartigen Betrug zur Verfügung gestellt haben