Nachdem das nordrhein-westfälische Justizministerium seinen Bericht zu den Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Messerstecher von Duisburg veröffentlicht hat, kommt aus Ostbayern Widerspruch. Die Staatsanwaltschaft Regensburg betont, dass die Akten zu dem Verdächtigen mit einem Eil-Hinweis versehen und Wochen vor der Tat nach Duisburg weitergeleitet wurden. Zudem weist sie darauf hin, dass das Datum im Bericht falsch angegeben sei und die Akten erst später bei der Staatsanwaltschaft eingingen. Wie berichtet sind bereits im Januar Hinweise auf den Täter, der Ende Februar zwei Grundschüler mit einem Messer attackierte, bei der Straubinger Polizei eingegangen. In einem Chat soll der Mann einen Mord angekündigt haben Das nordrhein-westfälische Justizministerium schrieb in seinem Bericht, dass die Bayerischen Behörden die Unterlagen ohne einen Eil-Hinweis nach Duisburg gesendet hätten.