Ab August 2026 haben Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Auch wenn bis dahin noch etwas Zeit ist, bereitet sich zum Beispiel der Landkreis Regen bereits jetzt vor. Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Das Gesetz wird dabei stufenweise eingeführt, das heißt in jedem Jahr kommt die jeweilige erste Klassenstufe mit dazu. Bis zum Schuljahr 2029/2030 ist dieser Prozess dann also abgeschlossen. Für den Landkreis Regen beginnen dabei aber schon jetzt die Vorbereitungen. So wird hochgerechnet, wie viele Schüler bis dahin einen Platz in der Ganztagsbetreuung brauchen. Außerdem geht es bereits darum, sich für mögliche Baufördermittel zu bewerben. Denn mehr Kinder in der Ganztagsbetreuung bedeutet auch: Es wird mehr Platz und damit neue Gebäude benötigt.