Die Stadt Passau hat im Rechtsstreit um die Videoüberwachung im Klostergarten endgültig verloren.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Beschwerde der Stadt gegen die Nichtzulassung der Revision ab. Damit bleibt das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestehen, Dies erklärt die Videoüberwachung als unrechtmäßig – die Stadt könne die Notwendigkeit der Überwachung nicht ausreichend begründen. Stadtrat Josef Ilsanker hatte gegen die Videoüberwachung im Klostergarten geklagt. Die Stadt Passau will der Mediengruppe Bayern zufolge eine Stellungnahme abgeben, sobald der Beschluss vorliegt und geprüft wurde. Ob dann die Videoüberwachung generell eingestellt wird oder nur der Kläger Ilsanker nicht mehr aufgenommen würde, sei noch unklar.