Das Deggendorfer Landgericht hat das Verfahren um das tödliche Viechtacher Camping-Unglück in zweiter Instanz eingestellt. Begründung: Es lasse sich nicht mehr klären, wer den Wohnwagen-Kamin zugeklebt hat. Wie berichtet, war im Winter 2021 Kohlenmonoxid aus einem Gasofen in dem Wohnwagen ausgetreten, weil die Abgase nicht über den Kamin entweichen konnten. Ein 74-jähriger Mann starb, drei weitere Personen überlebten schwer verletzt. Der angeklagte Vorbesitzer des Wohnwagens beteuerte bis zuletzt seine Unschuld. Er hatte den Wohnwagen selbst gebraucht gekauft. Gegen die Geldstrafe aus der ersten Instanz hatten sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der Vorbesitzer muss nun allerdings eine sogenannte „monetäre Mitleidsbekundung“ an die Witwe zahlen; die Höhe der Zahlung machte das Deggendorfer Gericht nicht öffentlich.