Das Urteil im Deggendorfer Totschlags-Prozess ist gefallen. Die 38-Jährige Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteil. Neben der Strafe ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Verteidiger und Staatsanwalt verzichteten noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Die 38-jährige Angeklagte hatte im Januar ihren Ehemann mit einem Küchenmesser im Streit erstochen. Zuvor hatte er ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Beide waren zur Tatzeit massiv betrunken.