Im Prozess um einen Angriff auf einen Mitarbeiter der JVA Straubing, hat das Landgericht Regensburg gestern (23.04.) ein Urteil gefällt. Der Hauptangeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Er hatte wie berichtet im Herbst 2022 dem Mitarbeiter unter anderem eine Risswunde am Hals zugefügt. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, zwei weitere Personen wurden freigesprochen.