Im Rechtsstreit zwischen dem Landkreis Deggendorf und dem Freistaat Bayern ist jetzt ein Urteil gefallen: Der Freistaat muss den Einbau einer barrierefreien Schultür in Deggendorf bezahlen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat nun so entschieden, gleichzeitig wurde auch die Berufung des Freistaats abgelehnt, teilte ein Gerichtssprecher mit. In dem Streit geht es wie berichtet um eine barrierefreie Spezialtür für eine körperlich eingeschränkte Lehrerin an einer Deggendorfer Schule. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Regensburg den Freistaat bereits zur Zahlung der 28.000 Euro teuren Tür verurteilt, aber eine Berufung zugelassen.