Im Prozess gegen einen ehemaligen Augenarzt und dessen Vater ist gestern am Deggendorfer Landgericht das Urteil gefallen. Der 60-jährige ehemalige Augenarzt aus Deggendorf wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, berichtet die PNP. Der Ex-Arzt hatte seiner Versicherung eine Berufsunfähigkeit vorgetäuscht und so Ruhegeld über insgesamt 200.000 Euro kassiert. Trotz dieser Zahlung und dem Verlust seiner Approbation behandelte der Arzt weiterhin Patienten. Das Strafverfahren gegen den 83-jährigen Vater des Angeklagten, der sein Konto für die Einzahlung des Ruhegeldes zur Verfügung gestellt hatte, wurde eingestellt.