Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Schutz der Heilquelle in Bad Abbach wichtiger ist als der Bau neuer Wohnungen. Anlieger hatten versucht, den Status des Schutzgebiets anzufechten, um ihre Grundstücke als Bauland nutzen zu können. Das Gericht wies die Klage jedoch ab und bestätigte, dass die Schwefelquelle, die auch bei Arthritis helfen soll, weiterhin als staatlich anerkannte Heilquelle geschützt bleibt. Der Schutz der Quelle habe demnach Vorrang vor Neubauten und landwirtschaftlicher Nutzung.