Für die lebensbedrohliche Misshandlung ihrer kleinen Tochter ist eine 25 Jahre alte Frau vor dem Landgericht Landshut heute zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die Vorsitzende Richterin legte ihr Misshandlung Schutzbefohlener sowie gefährliche Körperverletzung zur Last. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Kind war nach der Tat im Dezember 2018 in einer Münchner Klinik notoperiert und gerettet worden. Mit dem Urteil näherten sich die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft an, die auf vier Jahre und sechs Monate Haft für die aus dem Landkreis Erding stammende Angeklagte plädiert hatte. Die Verteidigung hatte sich für einen Freispruch ausgesprochen. Sie argumentierte, dass auch der damalige Freund der Frau die Tat begangen haben könnte.