Ruhezonen und Wegegebot im Nachbar-Nationalpark

18. Juli 2024 , 10:08 Uhr

Ein wichtiger Hinweis, wenn Sie im Nationalpark Bayerischer Wald wandern und einen Abstecher in den Nachbarpark Sumava machen möchten: Auf tschechischer Seite gilt in sogenannten „Ruhegebieten“ ab sofort ein generelles Wegegebot. Das heißt: Sie dürfen die markierten Wege keinesfalls verlassen. Darüber hinaus gibt es Wege, die nur noch temporär begehbar sind. Die neuen Regelungen und die Ruhegebiete im Nationalpark Sumava dienen in erster Linie dem Schutz des Auerhuhns. Auf bayerischer Seite wurden an den Zubringersteigen entsprechende Hinweisschilder aufgestellt.

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