Die Regierung von Niederbayern hat angekündigt: Angesichts des neuen bundesweiten Geldwäschegesetzes wird überprüft, ob die Vorschriften des Geldwäschegesetzes und das neue eingeführte Barzahlungsverbot beim Kauf von Immobilien auch bei uns in der Region eingehalten werde. Hier sollen besonders Immobilienmakler geprüft werden. Laut dem neuen bundesweiten Gesetz ist es zukünftig verboten, Immobilien mit Bargeld zu bezahlen. Das Barzahlungsverbot gilt für Käufe, die ab dem 01. April 2023 abgeschlossen werden.