Die Stadt Passau beginnt heute (10.01.) mit dem Versand der Bescheide zur Berechnung der neuen Grundsteuer. Rund 25.000 Bescheide werden verschickt. Bei Fehlern im Messbescheid, etwa bei Flächenangaben, müssen Eigentümer diese beim zuständigen Finanzamt prüfen lassen. Die Grundsteuer ist aber trotzdem fristgerecht zu bezahlen, zu viel gezahlte Beträge werden bei erfolgreichem Einspruch erstattet. Die neue Berechnungsmethode orientiert sich an der Größe des Grundstücks und der Gebäude darauf, unabhängig von deren Lage oder Wert. Die Reform basiert auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das die bisherigen Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Stadt Passau hat für die Grundsteuer A einen Hebesatz in Höhe von 300% und für die Grundsteuer B einen Hebesatz in Höhe von 375% festgelegt.