Weil er seine schlafende Ex-Lebensgefährtin mit einem Hammer ermordet hatte, wurde ein Gangkofener im Januar am Landgericht Landshut zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt ist dieses Urteil rechtskräftig. Der 51-Jährige und dessen Anwalt scheiterten mit einem Revisionsantrag. Bereits in den Plädoyers beim Prozess Anfang des Jahres sorgte die Argumentation des Verteidigers für Aufsehen. Er plädierte auf Todschlag, da der Angeklagte sich in seinem „spontanen, eingeschränkten Handeln“ gar nicht bewusst gewesen sei, dass er den Schlaf seiner Ex-Freundin und somit ihre Arg- und Wehrlosigkeit ausnutzen könne.