Die „Mini-Rostbratwürstchen“ eines niederbayerischen Herstellers verstoßen nicht gegen den Schutz der Nürnberger Rostbratwürste. Das hat das Münchner Landgericht gestern (13.06.) Nachmittag entschieden. Es sah die Stellung der mittelfränkischen Spezialität als von der EU geschützte geografische Angabe durch das Produkt nicht als verletzt an. Entscheidend war dabei, dass der Produzent aus Geiselhöring im Landkreis Straubing-Bogen weder die Worte „Nürnberg“ noch „Nürnberger“ nutzte.