Erneut hat das Landgericht Passau eine Schadensersatzklage gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca abgewiesen.
Eine Frau hatte geklagt, weil sie nach der Impfung unter gesundheitlichen Problemen leide. Einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat sie nicht, so die Entscheidung des Gerichts: Zum einen liegt das daran, dass der Nutzen der Impfung für die Gesellschaft größer gewesen sei als das Risiko für den Einzelnen, berichtet die Mediengruppe Bayern. Zum anderen sei die Klägerin ausreichend über mögliche Risiken informiert gewesen.
Demnächst werden vor dem Landgericht Passau noch zwei weitere Schadensersatzklagen verhandelt, diesmal gegen Moderna und Biontech.