Morgen ist schon Silvester. Auch wenn in diesem Jahr wieder Feuerwerkskörper regulär verkauft werden, gibt es Einschränkungen. Zum Beispiel in der Stadt Passau. Für die Bereiche Altstadt, Ortspitze und Niederhaus besteht am 31. Dezember 2022 und 1. Januar 2023 ein Pyrotechnikverbot. Grundlage dafür ist eine Allgemeinverfügung von 2019. Diese Regelung hat auch einen bestimmten Grund, die sensiblen Bereiche in Passau sollen so geschützt werden, damit die brandempfindlichen und denkmalgeschützen Gebäude und Kirchen in der Altstadt nicht beschädigt werden. An Silvester und Neujahr gibt es dafür in der Altstadt auch entsprechende Hinweisschilder.