Der Rechtsstreit um die Überwachungskameras im Passauer Klostergarten geht weiter. Die Stadt wird eine sogenannte „Nichtzulassungsbeschwerde“ gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs einlegen. Die Stadträte im Ordnungsausschuss haben gestern (04.07.) Nachmittag mehrheitlich beschlossen, eine solche Beschwerde auf den Weg zu bringen. Das muss heute passieren – danach endet die Frist. Das Bundesverwaltungsgericht muss sich dann mit dem brisanten Thema befassen. Die Passauer Stadtverwaltung lässt seit fünf Jahren im Klostergarten mehrere Videokameras laufen; dort war es nämlich immer wieder zu Schlägereien und Drogenexzessen gekommen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte allerdings im Mai entschieden, dass die Überwachung unrechtmäßig sei.