In zwei Monaten gilt E-Rechnungs-Pflicht

05. November 2024 , 17:05 Uhr

Eine Umstellung gibt es bald für alle Unternehmer: Ab 01.01.2025 muss jeder Umsatzsteuerpflichtige eine E-Rechnung empfangen können.
Dazu zählen auch unter anderem Vermieter und Ärzte. Steuerberater Hubert Gernoth aus Regen über die Änderungen und die Vorteile der E-Rechnung:

Allerdings: Auch bei der Archivierung der Rechnungen muss sichergestellt werden, dass diese mindestens 10 Jahre gelesen und ausgewertet werden können. Das heißt: Computerprogramme zur Speicherung werden benötigt.

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