Vom Hochwasser betroffene Unternehmen können ab jetzt die Soforthilfe der Bayerischen Staatsregierung beantragen. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Niederbayern hin. Betriebe können demnach bis zu 200.000 Euro erhalten. Erstattet werden nur unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an den Betriebsstätten oder der Infrastruktur. Diese Ausgaben werden bis zu 50 Prozent erstattet, bei versicherten Schäden sind es bis zu 25 Prozent. Existenzbedrohte Unternehmen können bis zu 100 Prozent Zuschüsse aus dem Härtefonds erhalten. Die IHK empfiehlt, sich vorab gründlich über die Förderbedingungen zu informieren. Weitere Infos und Antragsformulare finden Unternehmen auf der Website der IHK Niederbayern („ihk.de/niederbayern“).