Urteil nach fast fünf Jahren: Das Amtsgericht Eggenfelden hat eine Hebamme zu einer Strafe von 24.000 Euro verurteilt. Das berichtet die PNP. Hintergrund war der Tod eines Neugeborenen im Landkreis Rottal-Inn, dessen Geburt die Frau durchgeführt hatte. Dabei kam es zu Komplikationen, die Hebamme habe laut Gericht falsch und zu spät gehandelt und so fahrlässige Tötung durch Unterlassung begangen. Neben ihrer Strafe muss die Verurteilte auch die Verfahrenskosten übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.