Eine wichtige Information für Landwirte: Die Frist für das Walzverbot wird verschoben. Das hat die Regierung von Niederbayern entschieden. Statt bis 15. März dürfen Grünflächen bis einschließlich 1. April gewalzt werden. Der Grund dafür sind die weiterhin andauernden hohen Bodenfeuchten. Wiesenbrütergebiete sind von der Ausnahmeregelung ausgenommen. Das Walzen von Grünland dient der Rückverfestigung des Bodens nach dem Winterfrost, soll die Durchwurzelung anregen und Steine einwalzen. Dafür darf der Boden weder zu nass, noch zu trocken sein. Die Zeitspanne, in der optimale Bedingungen fürs Walzen herrschen, dauert oft nur wenige Tage.