Das Hauptzollamt Landshut hat vor kurzem in einer regionalen Schwerpunktaktion Getränkemärkte, Kioske und Tankstellenshops kontrolliert. In der Mitteilung von heute (22.04.) heißt es, dass in 14 Fällen die Sachverhalte weiter geprüft werden müssen. Es geht demnach zum Beispiel um mögliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug. Bereits jetzt wurden zwei Strafverfahren eingeleitet.