Eine Schiffskontrolle bei Passau hat für den Kapitän eines Passagierschiffs eine Anzeige zur Folge. Er muss sich wegen unerlaubtem Umgang mit Abfällen, Gewässerverunreinigung sowie Verstößen gegen Schiff- und Umweltschutzvorschriften verantworten. Bei der Überprüfung haben Beamte der Wasserschutzpolizei festgestellt, dass beim Abwasser der erlaubte Grenzwert um ein Vielfaches überschritten wurde. Erst nachdem die ordnungsgemäße Funktion der Bordkläranlage nachgewiesen werden konnte, durfte das Schiff weiterfahren.