Dass bei Passauer Klimaaktivisten die Wohnung durchsucht wurde, war rechtswidrig. Das hat das Passauer Landgericht entschieden und damit den Beschluss des Amtsgerichts aufgehoben. Laut Mediengruppe Bayern heißt es, dass zwar der Verdacht der Sachbeschädigung zweifellos bestehe, die Maßnahme jedoch nicht verhältnismäßig gewesen sei. Den beiden Studenten wurde vorgeworfen, mehrere Plakate rund um den Zentralen Omnisbusbahnhof angebracht zu haben. Der Schaden dadurch betrug laut Stadtwerken rund 880 Euro.