Erfolgreiche Klage eines Anwohners gegen eine geplante Klärschlammverbrennungsanlage in Straubing. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat gestern (05.07.) der Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Bezirksregierung für die Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage stattgegeben. Die Gutachten, die die Regierung eingeholt habe, seien methodisch fehlerhaft. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch Berufung möglich. In der geplanten Groß-Anlage soll nach dem Willen der Betreiber auch einmal Klärschlamm aus der benachbarten Oberpfalz verbrannt werden.