Nach dem Prozess um die Gefangenenmeuterei in der JVA Straubing wollen zwei Anwälte in Revision gehen. Wie berichtet waren vier Männer angeklagt, einen Justizbeamten angegriffen und verletzt zu haben. Zwei von ihnen wurden freigesprochen, der Haupttäter zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt. Wie die Mediengruppe Bayern berichtet, gibt es vonseiten der Strafverteidiger Kritik an dem Prozess. Zeugen seien vorab und sogar während des Prozesses von der Gefängnisleitung gebrieft worden. Gehen die Strafverteidiger in Revision, kommt der Fall wohl vor den Bundesgerichtshof.