Die Frist für die Beantragung der Vereinspauschale wurde verlängert. Darauf weist das Landratsamt Landshut hin. Sport- und Schützenvereine können demnach noch bis zum 15. März beim jeweils zuständigen Landratsamt Anträge auf Förderung stellen. Antragsberechtigt sind dabei gemeinnützige Vereine in Bayern, die aktive Jugendarbeit leisten, eine Sportart ausüben und geordnete Finanzverhältnisse vorweisen können. Die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage Ihres zuständigen Landratsamts.