Die Landesanwaltschaft Bayern hat disziplinarische Ermittlungen gegen den Bad Griesbacher Bürgermeister Jürgen Fundke eingeleitet. Grund dafür ist die Weigerung Fundkes, ukrainische Kriegsflüchtlinge zu registrieren. Dazu wäre er aber laut Bundesmeldegesetz verpflichtet gewesen. Am Ende hat der zweite Bürgermeister der Stadt die Registrierung vorgenommen. Fundke begründet sein Handeln damit, dass die Flüchtlinge ungerecht auf die Kommunen verteilt seien.