Viele Kinder und Jugendliche nutzen die Sommerferien und machen einen Ferienjob. Ab welchem Alter das überhaupt zulässig ist, hat uns Maximilian Siegl von der IHK Niederbayern erklärt.
Ferienjobber über 18 Jahren müssen dabei den Mindestlohn bekommen. Kinder und Jugendliche dürfen den Ferienjob nur absolvieren, wenn die Erziehungsberechtigten vorher schriftlich zustimmen, so Siegl weiter.