Am Landgericht Ried in Oberösterreich wurde nun der sogenannte „Todesanzeigen-Einbrecher“ aus Rotthalmünster verurteilt. Der Mann geriet in die Schlagzeilen, da er insgesamt 64-mal in Wohnungen eingebrochen und Dinge gestohlen hatte. Der 42-Jährige ging dabei besonders verwerflich vor, indem er über Todesanzeigen recherchierte, wer kürzlich verstorben war. Anschließend brach er dort ein, teilweise auch während der Begräbnisse. Die Richter verurteilten den Beschuldigten nun zu einer dreijährigen Haftstrafe.