Die Klage eines mutmaßlichen Reichsbürgers aus Niederbayern gegen ein Zwangsgeld des Landkreises Freyung-Grafenau wegen verschwundener Waffen wurde heute vom Verwaltungsgericht Regensburg abgewiesen. Der Kläger habe im Laufe des Verfahrens Angaben zum Verbleib der Waffen gemacht, die sich nach Auffassung des Gerichts nicht vollständig miteinander in Einklang bringen lassen, heißt es. Der ehemalige Bundeswehrsoldat hatte ursprünglich gegenüber dem Landratsamt angegeben, die Waffen einem Dritten überlassen zu haben. Vor Gericht erzählte er, sie in einer Art Abschiedszeremonie in der Donau entsorgt zu haben. An den exakten Ort könne er sich nicht erinnern. Das Landratsamt Freyung-Grafenau hatte wie berichtet 2021 die Waffenerlaubnis des Mannes widerrufen und die Sicherstellung angeordnet. Als der Mann seine Waffen nicht abgab, legte die Behörde Zwangsgelder fest. Der Kläger teilte heute vor Gericht mit, dass er seine Waffen damals nicht der «Obrigkeit» übergeben hatte wollen und es als demütigend empfunden, dass man ihm als ehemaligem Soldaten unterstellte, er würde nicht sachgemäß mit Waffen umgehen.