Vor dem Landgericht München geht’s heute (12.03.) um die niederbayerische Wurst. Die Frage: Dürfen Bratwürste eines Herstellers aus Geiselhöring im Landkreis Straubing-Bogen so aussehen wie Nürnberger Bratwürste? Ein Verein von Nürnberger Wurstherstellern hat den niederbayerischen Hersteller verklagt. Der verkauft „Mini Rostbratwürstchen“ – und genau das stört den Verein. Der Name „Nürnberger Bratwürste“ ist eine geschützte geografische Angabe.