Wegen der Abschiebung eines Syrers aus Passau nach Griechenland hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland verurteilt. Der Syrer hatte im September 2018 versucht, per Bus nach Deutschland einzureisen. Er wurde aufgegriffen, auf eine Passauer Polizeiwache gebracht und am gleichen Tag nach Griechenland ausgeflogen. Ebendas sei eine Verletzung des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gewesen, wie der Gerichtshof gestern (15.10.) urteilte. Denn ob der Mann in Griechenland Zugang zu einem Asylverfahren hätte und dort menschenwürdigen Haftbedingungen ausgesetzt wäre, hätten die Behörden zuvor nicht geprüft. Deutschland muss nun eine Entschädigung in Höhe von 8.000 Euro an den Syrer zahlen.