Nachdem im Wassernetz der Stadtwerke Passau eine Verunreinigung des Leitungswassers mit Colibakterien festgestellt worden ist, hat das Passauer Gesundheitsamt nun die Liste der betroffenen Orte präzisiert. In folgenden Orten muss das Trinkwasser vor dem Verzehr abgekocht werden:
Im kompletten Stadtgebiet Passau, im Gemeindegebiet Tiefenbach (Ortsteile Schwaiberg, Unterkaining, Gotting, Lohof, Oberkaining, Haidreuth, Antesberg, Neuhaus, Thal), im kompletten Gemeindegebiet Salzweg (inkl. Straßkirchen), im Versorgungsgebiet des Wasserverband Inn-Haibachtal, im Ortenburger Ortsteil Rammelsbach, in der Wasserversorgung ZV Unteres Inntal (nur folgende Ortsteile: Irsham, Altenmarkt, Wimberg, Holzbach, Scheuerck, Kleingern, Pfenningbach, Gföhret, Rehschaln, Jägerwirth, Steinhügl, Hofmark und Voglarn), in der Wasserversorgung der Stadtwerke Vilshofen (Bereiche Waldhof, Kothwies, Scheunöd, Haimbuch, Holzhäuser, Marterberg, Reisach bei Sandbach, Hilgen, Gaisbruck, Giglmörn, Greil, Strenn, Kalkberg, Mahd, Reut bei Seestetten, Primsdobl, Hochreut, Einöd bei Sandbach, Eglsöd).
Entgegen der ersten Meldung sind keine Bereiche in der Gemeinde Büchlberg betroffen, diese wurden ausschließlich mit Trinkwasser vom Wasserbeschaffungsverband Büchlberg versorgt. Dort muss das Trinkwasser daher nicht abgekocht werden.
Das Passauer Gesundheitsamt hat bereits mit der Bekämpfung der Coli-Bakterien in der Trinkwasserversorgung der Stadtwerke Passau begonnen. Wie das Gesundheitsamt Passau mitteilt, wurde bereits soweit möglich die Versorgung auf andere Wasserquellen umgestellt bzw. Chlorierungsmaßnahmen eingeleitet. Bereits heute beginnen umfangreiche Beprobungsmaßnahmen, um möglichst schnell nach und nach die Abkochanordnungen aufheben zu können.
Das Abkochgebot bedeutet, dass zum Beispiel für die Nahrungszubereitung, das Salatwaschen, Zähneputzen und auch zum Kaffekochen nur sprudelnd aufgekochtes und mindestens 10 Minuten abgekühltes Wasser verwendet werden soll. Die Stadtwerke Passau weisen außerdem darauf hin, dass Mineralwasser nicht für die Zubereitung on Säuglingsnahrung geeignet ist – hier sollte entweder das abgekochte Wasser oder allenfalls Tafelwasser verwendet werden. Für das Duschen und Wäschewaschen kann das Leitungswasser ohne abkochen verwendet werden, ebenso für das Tränken von Haustieren und Vieh. Einer Liste aller vom Abkochgebot betroffenen Orte finden Sie auf unserer Homepage unter der entsprechenden Meldung.